Donnerstag, 23.9.2021
Rehabilitierungsinteresse bei Versetzung eines Soldaten

Grundsätzlich besteht kein Interesse an der Feststellung, dass eine gestoppte Versetzung im Nachgang zu einem Disziplinarverfahren rechtswidrig war. Anders sieht es das Bundesverwaltungsgericht bei einer politischen Intervention, die auf einer wesentlich schärferen Bewertung der geahndeten Äußerungen des Soldaten beruhte. Eine solche Neuinterpretation seines Fehlverhaltens müsse der Betroffene nicht hinnehmen.

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