Das Oberlandesgericht Schleswig hat eine Werbung für "grünen Regionalstrom [...] direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose" als irreführend untersagt. Strom aus Anlagen, die mehrere 100 Kilometer vom Verbraucher entfernt stehen, sei kein "Regionalstrom". Auch gelange der Strom nicht direkt von der Anlage in die Steckdose der Verbraucher, wenn er in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird und sich dort mit Strom aus anderen Quellen vermischt.
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