Montag, 15.6.2020
Regenbogenflagge durfte vor Sächsischem Justizministerium wehen

Die Regenbogenflagge, die Sachsens Justizministerin Katja Meier vor ihrem Ministerium als Zeichen "für nicht-heterosexuell lebende und liebende Menschen" gehisst hatte, musste nicht abgenommen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden und damit den Eilantrag eines Bürgers abgelehnt. Es sah weder einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot noch gegen das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie.

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