Im Streit um Zinsnachzahlungen aus einem Prämiensparvertrag ("S-Prämiensparen flexibel") hat das Oberlandesgericht Dresden heute der Berufung der Sparkasse teilweise stattgegeben. Das OLG verwendete dabei einen anderen Referenzzins als die Vorinstanz, nämlich die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinsreihe der Ist-Zinssätze des Kapitalmarktes für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit, Monatswerte.
Mehr lesen