Freitag, 22.5.2020
Vergebliche Prozesskosten bei Erbschaftsteuer abziehbar

Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig. Dies hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 06.11.2019 klargestellt. Die faktische "Steuerfreiheit" bei misslungener Rückforderung stehe dem Abzug nicht entgegen.

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