Montag, 6.2.2023
Verletzung des Rechtsfahrgebots nicht immer rücksichtslos

Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Deswegen stelle sein Verhalten keine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung dar, die ein rücksichtsloses Handeln erfordere, so das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.

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