Donnerstag, 8.12.2022
Aggressive Steuerplanung: Unterrichtungspflicht für Rechtsanwälte verletzt Berufsgeheimnis

Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen an einer aggressiven, grenzüberschreitenden Steuergestaltung beteiligten Intermediäre über ihre Meldepflicht zu informieren, verletzt das Berufsgeheimnis. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Unterrichtungspflicht sei nicht erforderlich, da durch die Meldepflicht der anderen Intermediäre gewährleistet sei, dass die Steuerverwaltung informiert wird.

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