Donnerstag, 25.6.2020
Äußerung einer Rechtsansicht ist nicht unlauter

Die Kundgabe einer Rechtsansicht kann einen Verbraucher nicht irreführen, falls er sie als solche erkennen kann. Dies entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Leitsatzentscheidung vom 23.04.2020, und wies eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale gegen einen Energieversorger ab.

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