Donnerstag, 29.10.2020
Mehr Rechte für Bahn-Kunden – außer bei Verspätungen

Ein Recht auf Fahrradmitnahme, mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und einheitliche Fahrkarten – das alles sieht die Neufassung der Fahrgastrechte-Verordnung von 2009 vor, die der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments am 29.10.2020 bestätigt hat. Allerdings gibt es auch einen Wermutstropfen: Bahnunternehmen sollen nicht mehr für Verspätungen haften, die direkt auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.

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