Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden. Aber wie sollen Sterbewillige das umsetzen? Das BVerwG will am am 7. November eine Entscheidung über die Klagen zweier schwerkranker, sterbewilliger Personen verkünden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster gestern in drei Verfahren unter Zulassung der Revision entschieden.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorlagen des Verwaltungsgerichts Köln zum Recht auf Selbsttötung für Schwerkranke abgewiesen. Die Vorlagen seien angesichts des Verfassungsgerichtsurteils vom Februar 2020 zu dem Thema unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter mit Beschluss vom 20.05.2020.
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