Die vorbeugende Klage des Vereins Reporter ohne Grenzen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung, dass seine mit Dritten über Messenger-Dienste oder auf andere Weise geführte Telekommunikation vom Bundesnachrichtendienst (BND) mittels Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) überwacht wird, ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung im Hessischen Polizeigesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hatten ein Regelungsdefizit für den behördlichen Umgang mit sogenannten Zero-Day-Sicherheitslücken gerügt. Laut BVerfG wurde die Möglichkeit einer Verletzung der gesetzgeberischen Schutzpflicht aber nicht hinreichend dargelegt und den Anforderungen des Subsidiaritätsgrundsatzes nicht genügt.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung von IT-Sicherheitslücken, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind ("Zero-Day-Schwachstellen"), durch die baden-württembergische Polizei für unzulässig erachtet. Den Staat treffe hier zwar eine konkrete grundrechtliche Schutzpflicht, er müsse zum Schutz der Nutzer informationstechnischer Systeme vor Angriffen Dritter auf diese Systeme beitragen. Die Möglichkeit einer Verletzung dieser Schutzpflicht sei aber nicht hinreichend dargelegt worden. Zudem sei der Subsidiaritätsgrundsatz nicht beachtet worden.
Mehr lesenExperten kritisieren die von der Bundesregierung geplante Erweiterung der Möglichkeiten zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dies wurde am Montag bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts deutlich. Insbesondere die Einbeziehung der Beobachtung von Einzelpersonen und die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung waren bei den Experten umstritten.
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