Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann unbefristet in eine Psychiatrie. Es sei erwiesen, dass der zur Tatzeit schuldunfähige Beschuldigte im Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos Menschen mit einem Küchenmesser angegriffen hat, so das Gericht. Bei dem Angriff starben drei Frauen und neun Menschen wurden verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Jugendlichen, der in der Psychiatrie untergebracht war, stattgegeben. Das Oberlandesgericht habe bei der nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, indem es schlicht unterstellte, der Jugendliche habe durch Rücknahme einer Beschwerde gegen einen Verlängerungsbeschluss die gesamte Unterbringung akzeptiert. Dabei habe es unter anderem Anhaltspunkte für eine Drucksituation nicht berücksichtigt, so das BVerfG.
Mehr lesenEin unter Schizophrenie leidender Mann, der im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit eine ihm völlig unbekannte Frau vor einen Zug gestoßen hat, ist in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Diese Entscheidung des Landgerichts Duisburg hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Die Frau war an ihren Verletzungen gestorben.
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