Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien im Zusammenhang mit einem Sterbehilfe-Verfahren verurteilt. Das Gericht urteilte nicht über das Recht auf Sterbehilfe, sondern über das anschließende Prüfverfahren in einem konkreten Fall, wie die Richter am Dienstag in Straßburg mitteilten. Es ging um eine Frau, die 40 Jahre lang an einer chronischen Depression und einer schweren Persönlichkeitsstörung litt und sterben wollte.
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