Donnerstag, 15.4.2021
Vor Abschiebung eines Verurteilten Gefahrenlage umfassend zu prüfen

Frankreich muss, bevor es einen Mann mit tschetschenischen Wurzeln nach Russland abschiebt, die dort für ihn bestehende Gefahrenlage vollständig prüfen. Hieran ändert sich laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte nicht deshalb etwas, weil dem Mann in Frankreich nach einer Terrorverurteilung der Flüchtlingsstatus entzogen worden war. Eine Abschiebung ohne Prüfung verstoße gegen das Recht auf Schutz vor unmenschlicher Behandlung.

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