Freitag, 5.6.2020
Eilantrag gegen Maskenpflicht während Medizinklausur teilweise erfolgreich

Ein Medizinstudent hat erreicht, dass er während einer Klausur am 29.05.2020 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen musste. Das Verwaltungsgericht Göttingen folgte seiner Argumentation, wonach das ungewohnte Tragen einer Maske zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Konzentration während der Prüfung führen könne. In Bezug auf Klausuren, die im Juni und im Juli 2020 anstehen, lehnte das Gericht den Eilantrag des Studenten am 27.05.2020 indes ab. Es stehe noch gar nicht fest, welche Hygiene- und Abstandsregelungen für diese Klausuren gelten werden.

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