Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat sich für wettbewerbsrechtliche Änderungen zur Abmilderung der Corona-Folgen für Unternehmen und Behörden ausgesprochen, die ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorsieht. Nach dem Entwurf sollen unter anderem Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert werden. Zudem soll es Erleichterungen bei der Zinspflicht für Kartellbußen geben.
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