Donnerstag, 8.10.2020
AG-Teilnahme für Referendare zumutbar

Eine Rechtsreferendarin kann von der Anwesenheitspflicht in der Arbeitsgemeinschaft nicht unter Hinweis auf eine Corona-Ansteckungsgefahr ihrer Eltern befreit werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine sichere Durchführung der Präsenztermine durch umfangreiche Hygienemaßnahmen gewährleistet wird. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 06.10.2020 entschieden und einen Eilantrag abgelehnt.

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