Freitag, 29.7.2022
Keine isolierte Anfechtung des Beweisbeschlusses

Grundsätzlich kann eine Beweisanordnung nicht isoliert angefochten werden, um nicht in die Sachentscheidungskompetenz des Prozessgerichts einzugreifen. Laut Bundesgerichtshof können diese Beschlüsse nur zusammen mit der Endentscheidung angegriffen werden. Eine Ausnahme sei nur dann möglich, wenn der Beweisbeschluss einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr beheben ließe.

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