Der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft auch nach der WEG-Reform die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten beziehungsweise eines Altlastenverdachts präzisiert worden.
Mehr lesenDer Gesellschafter einer GmbH kann Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen ihren Fremdgeschäftsführer grundsätzlich nicht im eigenen Namen geltend machen. Andernfalls fehlt es dem Kläger laut Bundesgerichtshof an der Prozessführungsbefugnis. Der Streit, ob die Anspruchsverfolgung im Interesse der Gesellschaft liege oder ihm widerspreche, sei allein zwischen den Gesellschaftern auszutragen.
Mehr lesenEin Gesellschafter einer GbR ist im Regelfall nicht befugt, einen Schuldner der Gemeinschaft im eigenen Namen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Fall fehlt ihm laut Bundesgerichtshof die Prozessführungsbefugnis. Rechne ein Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen nicht fristgerecht ab, habe der Mieter im laufenden Vertragsverhältnis keinen Anspruch auf Rückzahlung im Wege der Aufrechnung. Er sei durch ein Zurückbehaltungsrecht hinreichend geschützt.
Mehr lesenEin einzelner Wohnungseigentümer, der Rechte aus dem gemeinschaftlichen Eigentum geltend macht, kann ein Verfahren, das bereits vor Inkrafttreten der WEG-Reform anhängig gewesen ist, fortführen, solange die Eigentümergemeinschaft nicht einschreitet und das Gericht über ihren entgegenstehenden Willen informiert. Dies hat der Bundesgerichtshof im "Zypressenfall“ entschieden und damit eine wichtige Rechtsfrage durch Schließung einer Regelungslücke geklärt.
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