Mit Urteil vom 19.11.2020 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Klage eines Versicherungsmaklerunternehmens gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgelehnt. Das Geschäftsmodell der Klägerin, die erhaltene Provisionen abzüglich einer Pauschale von 12 Euro an ihre Kunden auszahlt, verstoße gegen das Provisionsabgabeverbot.
Mehr lesen