Freitag, 7.8.2020
Generelles Prostitutionsverbot im Saarland vorerst aufgehoben

Der Antrag einer Bordellbetreiberin gegen das generelle Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen und der Ausübung des Prostitutionsgewerbes in § 7 Abs. 1 der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Erfolg. Das Gericht begründete seinen Eilbeschluss am 06.08.2020 mit einer möglichen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit.

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