Eine
Table-Dance-Bar bedarf auch dann keiner Erlaubnis nach dem
Prostituiertenschutzgesetz, wenn in den darüber liegenden Etagen ein Bordell
betrieben wird. Dies gilt laut VG Stuttgart selbst dann, wenn in der Bar
Gespräche zur Anbahnung sexueller Kontakte stattfinden.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen zur Überwachung der gewerberechtlichen Vorschriften auch die Pausenräume in einem Bordell betreten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil klargestellt. Weder das Prostituiertenschutzgesetz noch die Gewerbeordnung unterscheide zwischen einem konzessionierten und einem nicht konzessionierten Bereich, so das Gericht.
Mehr lesen