Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das umfassende Verbot der Ausübung der Prostitution und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prostitution in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es sei angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens nicht mehr erforderlich und auch unter Aspekten der Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt.
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