Dienstag, 8.6.2021
Umfassendes Prostitutionsverbot in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das umfassende Verbot der Ausübung der Prostitution und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prostitution in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es sei angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens nicht mehr erforderlich und auch unter Aspekten der Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt.

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