Die ungenehmigte Nutzung des Bildnisses und des Namens des Schauspielers Sascha Hehn zur Bebilderung des "Urlaubslottos" einer Sonntagszeitung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.01.2021 entschieden.
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