Ist eine in Italien durch Bescheid des Standesamts aufgelöste Ehe ohne weiteres Anerkennungsverfahren der Berliner Landesjustizverwaltung im Eheregister einzutragen? Zu dieser Frage hat der Bundesgerichtshof eine klare Auffassung, hat sie aber gleichwohl am 28.10.2020 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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