Freitag, 19.11.2021
Keine Zulassung für Volksmusiksender in Hessen
Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit nunmehr veröffentlichtem Urteil die Klage einer juristischen Person auf Zulassung des Betriebs zur Veranstaltung und Verbreitung von privatem Rundfunk in Hessen abgewiesen. Zuvor hatte die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) einen entsprechenden Antrag abgelehnt, da die Antragstellerin keinen tragfähigen Finanzierungsplan vorgelegt habe. Dieser Argumentation hat sich das Gericht angeschlossen. Mehr lesen