Im Streit zwischen dem Spiegel und den Anwälten von Till Lindemann hat das Nachrichtenmagazin einen Erfolg erzielt: Das LG Hamburg hat auf die sofortige Beschwerde hin nun doch Passagen aus einer Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann zu einer Entscheidung beanstandet, wonach der Spiegel falsche Tatsachen behauptet habe.
Mehr lesenDie Pressemitteilung der Pflegekammer Niedersachsen mit dem Titel "Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ muss vorläufig von deren Homepage genommen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass Äußerungen der Pflegekammer als Berufskammer mit Pflichtmitgliedschaft bestimmten rechtlichen Anforderungen unterliegen. Auch Minderheitsauffassungen zum Thema Abschaffung der Pflegekammer hätten dargestellt werden müssen.
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