Montag, 2.5.2022
Zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte im Pre-pack-Verfahren

Werden bei Unternehmensinsolvenz in einem Pre-pack-Verfahren Aktiva übertragen, ist der Erwerber nicht verpflichtet, die Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Das betreffende Verfahren muss aber durch Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften geregelt sein, wie der Europäische Gerichtshof am 28.04.2022 entschieden hat (Az.: C-237/20).

Mehr lesen