Freitag, 21.10.2022
Fluglinien haften auch für psychische Folgen eines Unfalls

Der Europäisches Gerichtshof stärkt den Anspruch auf Schadenersatz bei psychischen Erkrankungen: Fluglinien haften nach einem Unfall nicht nur für körperliche, sondern auch für psychische Beeinträchtigungen. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Die Passagiere müssten dazu aber nachweisen, dass die psychischen Folgen nicht ohne ärztliche Behandlung abklingen können. Zudem müssten diese so schwer sein, dass sie sich auf die Gesundheit allgemein auswirkten.

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Donnerstag, 15.9.2022
Kein Unfallversicherungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

Nach den Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung (AUB 2008) sind krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen vom Versicherungsschutz ausgenommen, auch wenn sie durch den Unfall verursacht wurden. Für diesen Leistungsausschluss ist es unerheblich, ob sich die psychischen Reaktionen als medizinisch nicht nachvollziehbare Fehlverarbeitung darstellen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

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