Freitag, 23.10.2020
Tritte gegen Tatverdächtigen rechtfertigen Entlassung eines Polizisten auf Probe

Ein Polizeibeamter auf Probe darf nach Tritten gegen einen am Boden liegenden und fixierten Tatverdächtigen schon vor Ablauf der regulären Probezeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 13.10.2020. Angesichts des körperlichen Angriffs auf den bereits gefesselten Mann seien ernsthafte Zweifel an der charakterlichen Eignung berechtigt, befand das Gericht.

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