Dienstag, 5.7.2022
Einstellung in Polizeivollzugsdienst trotz Laktose- und Fruktoseunverträglichkeit möglich

Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf wegen einer Laktose- und Fruktoseunverträglichkeit nicht grundsätzlich aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Denn trotz der Unverträglichkeit könne – wie hier bei Symptomfreiheit ohne Einnahme von Präparaten – die erforderliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit gegeben sein.

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Freitag, 9.10.2020
Polizeibewerber wegen Verdachts sexueller Nötigung zu Recht abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Ablehnung eines Polizeibewerbers, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts sexueller Nötigung läuft, vorläufig als rechtmäßig bestätigt und den Eilantrag des Mannes mit Beschluss vom 07.10.2020 abgelehnt. Dass der Mann vor Bekanntwerden der Ermittlungen bereits eine  Einstellungszusage bekommen habe, spiele keine Rolle.

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