Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 22.10.2020 entschieden und die Suspendierung der Beamtin im Eilverfahren ausgesetzt. Der Polizistin war durch das zuständige Landesamt vorgeworfen worden, einer rechtsextremen Chatgruppe angehört zu haben.
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