Mittwoch, 13.5.2020
Windenergie kann Flugverkehr nicht verdrängen

Ein Unternehmen der Windenergiebranche hat keinen Anspruch darauf, dass die Platzrunde eines Flugplatzes geändert wird, damit es auf nahe gelegenen Grundstücken Windenergieanlagen errichten kann. Dies hat am 30.04.2020 das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Eine Platzrunde diene der Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr. Belange Dritter seien allenfalls bei ihrer erstmaligen Festlegung zu berücksichtigen.

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