Die Bundesregierung will die bis Ende 2022 geltenden Regelungen des "Planungssicherstellungsgesetzes" verlängern. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/3714) vorgelegt. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 soll sicherstellen, dass auch unter den Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
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