Montag, 4.7.2022
Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker umsetzen

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter Verweis auf das Berliner Mobilitätsgesetz entschieden. Die darin enthaltene Aufgabenübertragung an die BVG sei auch mit höherrangigem Recht vereinbar, so das VG.

Mehr lesen