Donnerstag, 27.1.2022
Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

Das vom Bundesinnenministerium verfügte Verbot eines Verlages und einer Musikproduktionsfirma als Teilorganisationen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beide Unternehmen seien mit der PKK verflochten. Der Verlag vertreibe unter anderem PKK-Propaganda. Die Musikproduktionsfirma habe den Zweck, die PKK durch ihre Einnahmen aus dem Vertrieb kurdischer Musik finanziell zu unterstützen.

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