Physiotherapeuten sind keine "freien Mitarbeiter" in einer physiotherapeutischen Praxis, sondern abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden und ein anderslautendes Urteil des Sozialgerichts Mannheim aufgehoben.
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