Montag, 5.10.2020
Lauf der Zehnjahresfrist im Pflichtteilsrecht bei Schenkung unter Vorbehalt

Die Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf Schenkungen des Erblassers nicht mehr zugunsten der sonstigen Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt werden, kann auch bei einer Übertragung eines Grundstücks an den Beschenkten unter Vorbehalt eines Benutzungs- und Rückforderungsrechtes zugunsten des Schenkers zu laufen beginnen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken am 01.09.2020 entschieden.

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