Wenn ein bestimmtes Fahrzeugmodell beworben wird, muss der Nutzer auch über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen informiert werden. Diese Informationspflicht gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshof auch für Autos, die nicht von dem werbenden Unternehmen vertrieben werden – um sicherzustellen, dass der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der Verbrauchs- und Emissionsdaten trifft, werde der Werbende in die Pflicht genommen.
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