Die Pflegekammer Niedersachsen muss ihre Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu einem Gesetzentwurf über ihre eigene Auflösung zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden. Die einseitige Darstellung unter Ausblendung von Gegenpositionen mache die Stellungnahme unzulässig.
Mehr lesenDie Pressemitteilung der Pflegekammer Niedersachsen mit dem Titel "Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ muss vorläufig von deren Homepage genommen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass Äußerungen der Pflegekammer als Berufskammer mit Pflichtmitgliedschaft bestimmten rechtlichen Anforderungen unterliegen. Auch Minderheitsauffassungen zum Thema Abschaffung der Pflegekammer hätten dargestellt werden müssen.
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