Montag, 16.1.2023
Pflegegeld ist beim Pflegenden unpfändbar

Das Pflegegeld ist bei der Pflegeperson nicht pfändbar. Der Bundesgerichtshof führt dafür vor allem den Sinn der Leistung ins Feld, wonach der Bedürftige seine Pflegerin dafür belohnen will, dass sie ihm ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglicht und dafür Opfer bringt. Die Geldleistung würde diesen Sinn verlieren, wenn sie wie Arbeitseinkommen pfändbar wäre.

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Donnerstag, 22.10.2020
Pflegegelder für Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder steuerfrei

Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder oder Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer laut Bundesfinanzhof nach § 3 Nr. 11 EStG zu steuerfreien Bezügen führen, wenn jeweils nur ein Kind/ein Jugendlicher zeitlich unbefristet in den Haushalt des Betreuers aufgenommen und dort umfassend betreut wird. Solche Fälle seien mit denen einer Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII vergleichbar.

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