Dienstag, 24.5.2022
Umlagen zur Pflegeausbildungsfinanzierung in Rheinland-Pfalz rechtmäßig

Umlagebeträge zur Finanzierung der Pflegeausbildungskosten in Rheinland-Pfalz dürfen anhand der betrieblichen Erträge der ambulanten Pflegedienste bemessen werden. Die betrieblichen Erträge stellten einen sachgerechten Maßstab dar, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.  Aufgrund der in Rheinland-Pfalz vorgesehenen Abrechnung nach festen Beträgen stelle die Verteilung anhand der betrieblichen Erträge einen sachgerechten Maßstab dar.

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