Aufwendungen für die Unterbringung eines Menschen im arbeitsfähigen Alter in einer Pflege-WG sind steuermindernde außergewöhnliche Belastungen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Einen Unterschied zwischen einer Unterbringung in einem Heim und in einer Pflege-WG gebe es nicht. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.
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