Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge und eine Vereinfachung der steuerlichen Nachweispflichten vorsieht. Darüber hinaus solle der Pflege-Pauschbetrag angehoben und auf eine pflegegradabhängige Systematik umgestellt werden, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt.
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