Montag, 6.9.2021
Petö-Therapie als SGB-XII-Leistung übernahmefähig

Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für die konduktive Therapie nach Petö kann beansprucht werden. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter Hinweis darauf entschieden, dass die Petö-Therapie gerade keine rein medizinische, einer physikalischen Therapie vergleichbare krankengymnastische Leistung sei, sondern dass der pädagogische Ansatz im Vordergrund stehe.

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