Dienstag, 4.5.2021
Busfahrer verliert Unfallversicherung bei persönlichem Streit mit Radfahrer

Setzt ein Busfahrer seinen Bus als "Waffe" gegen einen Fahrradfahrer ein und kommt es daraufhin zu einer körperlichen Auseinandersetzung, liegt kein Arbeitsunfall vor. Mit der Einlassung auf einen persönlichen Streit außerhalb des Busses werde der Boden der versicherten Tätigkeit verlassen, entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen mit Urteil vom 28.09.2020 und bestätigte damit die Vorinstanz.

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