Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Registermodernisierung ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Rechtsgutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Das Bundesinnenministerium will es mit dem Entwurf ermöglichen, dass die persönliche Steueridentifikationsnummer künftig auch behördenübergreifend als Personenkennziffer genutzt werden kann.
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