Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für die geplante Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Der Gesetzentwurf von Union und SPD soll neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen geben. Er sieht die Einführung der Gelegenheitsverkehrsform des "gebündelten Bedarfsverkehrs" vor. Außerdem werden Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst.
Mehr lesenDer von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf "zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts" (BT-Drs. 19/26175), mit dem unter anderem eine neue Form des Linienverkehrs eingeführt werden soll, trifft bei Sachverständigen überwiegend auf Kritik. Dies wurde am 22.02.2021 während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses deutlich.
Mehr lesenDie Fraktionen von Union und SPD planen Änderungen im Personenbeförderungsrecht. Vorgesehen sind zwei neue Formen des Linienverkehrs innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs. Einmal der sogenannte Linienbedarfsverkehr, zum anderen eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, der sogenannte gebündelte Bedarfsverkehr. Zugleich sollen einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden.
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