Erstmals seit 1974 ist das Gesetz überarbeitet worden, das die Grundlage für die Arbeit der Personalräte im Öffentlichen Dienst regelt. In seiner neuen Fassung, die am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde, eröffnet das Personalvertretungsgesetz auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie neue Möglichkeiten für Sitzungen per Videokonferenz, Online-Sprechstunden und Beschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren.
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