Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt der Bußgeldstelle auf Aufforderung ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zur Fahreridentifizierung übersenden. Dies stehe insbesondere im Einklang mit den Regelungen des Pass- beziehungsweise Personalausweisgesetzes, so das Oberlandesgericht Koblenz. Der Beschluss vom 02.10.2020 ist rechtskräftig.
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